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| ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN |
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| 1. |
Auftragsabwicklung |
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Der Auftragsumfang ergibt sich aus den bestätigten Einzelvereinbarungen. Alle Preise gelten ohne Abzug, zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
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| 2. |
Zahlungsbedingungen |
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50% - Anzahlung bei rechtskräftiger Auftragserteilung
40% - 10 Tage vor Lieferung
10% - 10 Tage vor Aktionsende, jeweils ohne Abzug
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Bei kurzfristigen Einsätzen ist die Zahlungsfrist 50% bei Auftragserteilung und 50% 10 Tage vor Aktionsbeginn. Bei kurzzeitigen Einsätzen ist die Zahlung 10 Tage vor Aktionsbeginn fällig. Die Aktionsdurchführung ist abhängig vom pünktlichen Zahlungseingang. Wird die gesamte Auftragssumme bei Vertragsabschluß bezahlt, erhalten Sie 3 % Skonto. Die Schlussrechnung umfasst alle sonstigen Bestellungen und Lieferungen. |
| 3. |
Versicherungsschutz |
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Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge sind haftpflicht- / vollkaskoversichert und TÜV-geprüft. Eine Aktions- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss vom Auftraggeber zusätzlich abgeschlossen werden. Für Schäden, die über den Versicherungsschutz hinausgehen und welche durch die Aktion am Fahrzeug entstehen, haftet der Kunde. Der Auftragnehmer stellt die GL-Projects in allen Haftungen frei, die an Personen oder Sachen während der Standzeiten der Roadshow geschehen. Für Schäden am Equipment, wie Audio, TV, Zelte etc. haftet der Mieter. Sonstige Auftragsbestandteile werden individuell, je nach Umfang, geregelt. Eigentum Dritter können wir nicht gegen Diebstahl und Schaden versichern. |
| 4. |
Rücktritt durch den Auftraggeber |
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Bei Rücktritt vom bereits bestätigten Auftrag beträgt unser Anspruch:
- bis 6 Wochen vor Tourstart 25 % der Gesamtsumme, zzgl. entstandene Kosten
- bis 4 Wochen vor Tourstart 50 % der Gesamtsumme, zzgl. entstandene Kosten
- bis 3 Wochen vor Tourstart 60 % der Gesamtsumme, zzgl. entstandene Kosten
- bis 2 Wochen vor Tourstart 70 % der Gesamtsumme, zzgl. entstandene Kosten
- bis 1 Wochen vor Tourstart 80 % der Gesamtsumme, zzgl. entstandene Kosten
- Später Gesamtsumme; zzgl. entstandene Kosten
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| 5. |
Allgemeines |
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Bei höherer Gewalt, Unfall und Ereignissen, welche den Ablauf der Aktion negativ beeinflussen, wird diese sofort abgebrochen und zu einem, von beiden Seiten zu vereinbarenden Termin fortgesetzt. Ansonsten gelten die im Vertrag vereinbarten Bedingungen. Gerichtsstand für alle beiderseitigen Ansprüche, gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund ist Melk / Österreich. |
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Druck |
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